Familienrecht

Ehevertrag • Scheidung • Trennung  • Obsorge •  Kontaktrecht • Unterhalt • Einstweilige Verfügungen

Handshake

Familienrecht und Obsorge 

Wenn Familie und Recht aufeinandertreffen, menschelt es. Emotionen, Ängste und Streitigkeiten sind allgegenwärtig. Als Ehemann, Papa und langjähriger Erfahrung im Familienrecht weiß ich, dass jede Krise überwunden werden kann. Als Ihr Rechtsanwalt in Wien begleite ich Sie persönlich und sensibel – mit rascher Orientierung, realistischen Optionen und konsequenter Vertretung vor Gericht und Behörden. 

Wobei ich Sie unterstütze:

  • Scheidung:
    Einvernehmlich oder strittig: Ich sichere Ihre Ansprüche und berate Sie umfassend – Vermögensaufteilung, Pensionsrechtliche Fragen, Unterhalt, Obsorge und Kontaktrechte.

  • Trennung
    Weil nicht jede Trennung zur Scheidung führt: Ich kläre Ihre Rechte und Pflichten in der Übergangsphase, gestalte praktikable Lösungen und minimiere Konflikte – auch außergerichtlich.

  • Obsorge:
    Ihr Kind im Mittelpunkt. Ich berate Sie bei allen rechtlichen Fragen rund ums Kind, wie bspw: Aufenthalt, Erziehung, Pflege, Entscheidungsbefugnisse und alltäglichen Betreuungsfragen – mit Fokus auf faire, umsetzbare Regelungen.

  • Ehegatten- und Kindesunterhalt:
    Berechnung und Durchsetzung von Kindes- und Ehegattenunterhalt, Anpassungen bei geänderten Verhältnissen sowie Abwehr überhöhter Forderungen – präzise, nachvollziehbar und effizient.

  • Kontaktrecht
    Alltags- und Ferienregelungen, Übergaben, begleiteter Kontakt: Ich entwickle Lösungen, die funktionieren – und vertrete Ihre Position konsequent. 

  • Einstweilige Verfügungen
    Schneller Schutz bei Gewalt, Drohungen oder Stalking: Ich stelle umgehend Anträge (Wohnungszuweisung, Annäherungs- und Kontaktverbote) und vertrete Sie entschlossen.

Ihr Vorteil:

Klare Einschätzung, strukturierter Plan, transparente Kommunikation – vom ersten Gespräch bis zum Abschluss.

Nächster Schritt:

Vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch. Gemeinsam bringen wir Ordnung in eine schwierige Situation und schaffen Raum für Lösungen.

Kosten:

Die Kosten des Erstgesprächs betragen EUR 300,00 inkl. USt. Bei Beauftragung werden diese Kosten von der ersten Honorarnote abgezogen.

Die weitere Vertretung erfolgt nach Vereinbarung. Mögliche Honorargestaltungen sind: 

  • Stundensatz – EUR 280,00 exkl. USt (minutengenaue Abrechnung)
  • Rechtsanwaltstarifgesetz – gesetzlich vorgegebene Werte 
  • Pauschalhonorar – nach Vereinbarung

Kostentransparenz ist mir ein wichtiges Anliegen. Eine umfassende Aufklärung über die möglichen Abrechnungsmodalitäten erfolgt in unserem Erstgespräch. Gerne lassen wir Ihnen auch vorab eine Kostenschätzung zukommen.

Gemeinsam finden wir eine maßgeschneiderte Lösung für Ihren Fall! 

Mag. Sebastian Jackwerth-Feige

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Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit!